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Augenoptik Oppold

  • Inh. Annette Möder
  • Markt 5
  • OT Bad Suderode
  • 06485 Quedlinburg
  • Tel.039485-60797
Augenoptik
Oppold
Augenoptik Oppold Inhaber Annette Möder

Angebote und Informationen

EyeRuler

Mit unserem EYE Ruler erhalten wir präzise Messungen von Ihrem Augenpaar. Diese ermöglichen eine individuelle und optimale Zentrierung der Brillengläser in Ihre neue Brillenfassung.
Für ein natürliches grenzenloses Seherlebnis.

Warum meine Brille vor Ort kaufen?

Brille

W E I L . . .

Qualifizierte Augenprüfung

Anatomische Brillenanpassung

Individuelle Beratung

... NUR OFFLINE MÖGLICH IST

Services

  • Augenglasbestimmung (Refraktion)
    • sofort ohne Termin
    • Vertragspartner mit allen gesetzlichen Krankenkassen
      Privatversicherten raten wir, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob zwingend ein augenärztliches Rezept zur Kostenübernahme vorliegen muß, oder ob die Augenglasbestimmung von Augenoptiker anerkannt wird
  • Computer-Sehtest (Refraktometer)
  • Führerscheinsehtest
    • amtlich zugelassene Sehteststelle für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T
  • Sehtest für Sportbootführerschein
  • Sehberatung und Erprobung von vergrößernden Sehhilfen und Lupen bei eingeschränkter Sehleistung
  • Geschenkgutscheine
  • Anfertigung und Anpassung nach Ihren individuellen Parametern in der hauseigenen Werkstatt
  • Batteriewechsel bei Uhren und großes Angebot an Leder- und Metallbändern für Armbanduhren
  • wir führen auch Hausbesuche durch, bitte sprechen Sie einen Termin mit uns ab

1 x im Jahr zum Optiker

Einmal im Jahr zum Optiker

Online - Sehtest

Siehst Du noch richtig? Immer mehr Menschen jedenfalls nicht. Und weil eine Sehverschlechterung oft schleichend vonstatten geht, sollte die Sehfähigkeit regelmäßig überprüft werden. Natürlich beim Augenoptiker - dem ersten Ansprechpartner und Experten für gutes Sehen.

Einen Anhaltspunkt, wie gut die Sehfähigkeit noch ist, erhalten Sie durch den folgenden Online-Sehtest:

Hier geht's zum Online-Sehtest

Quelle: Zentralverband der Augenoptiker

Wissenswertes...

Ab April 2017 haben Erwachsene einen Anspruch auf eine Sehhilfe, wenn sie einen verordneten Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder Hyperopie oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen.

Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen, welche innerhalb von 28 Tagen beim Augenoptiker vorgelegt werden muß.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch € 5,00 und höchstens € 10,00.

Eine Brillenfassung ist nicht Teil der Kassenleistung.